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Archiv: November 2006

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16.11.2006

Keine Tourismus-Steuer in Italiens Städten

Die von der italienischen Regierung angedachte Erhebung einer touristischen Steuer ist wieder vom Tisch. Geplant waren 2 bis 5 Euro pro Tag, je nach Stadtgrösse.
Schönheit solle halt ihren Preis haben, meinten Befürworter der Steuer.

Aber mal ehrlich, schön wird man von manchem touristischen Besuche nicht.
Als ich vor vielen Jahren zu einem individuellen Kultourlaub in Rom war, zu Zeiten, als noch niemand an Smog-Alarme oder ähnliches dachte, mussten wir uns abends so manche Schmutzschicht abduschen.
Wie es heute ist, weiss ich nicht. Ich vermute aber, dass auch die Tourismus-Steuer nicht dafür gedacht war, etwas zur Luft- oder Umweltverbesserung beizutragen.

[Suchmaske für Weihnachtsferienangebote]

Von: Martina Preuss am 16.11.2006 @ 18:13

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14.11.2006

Vor Reiseantritt noch einmal duschen gehen

Ich bin mal in einem Taxi durch Berlin gefahren und der Taxifahrer hat eine derartige Knoblauchfahne ausgeatmet, dass mir beinahe übel geworden wäre. Leider war ich nicht allein im Taxi und konnte eine Weiterfahrt nicht verweigern, aber hätte der Taxifahrer nicht sein Fenster heruntergekurbelt, hätte ich für nichts garantiert.

Wahrscheinlich stört es alle, wenn ihr Sitznachbar - sei es in Bus, Bahn oder Flugzeug - unangenehm riecht. Aber haben die Mitreisenden auch einen (durchsetzbaren) Anspruch auf den vor Beginn der Reise gewünschten angenehmen Flug?
Zumindest bei der British Airways steht in den AGB, dass die Beförderung bei extremem Körpergeruch verweigert werden dürfte.
So geschehen auch einem Passagier, der arch schwitzend, von der Crew aufgefordert wurde, entweder sein Hemd oder das Flugzeug zu wechseln. Mangels Ersatzhemd musste er gehen und fordert nun Schadensersatz, die Berufungsverhandlung dazu findet morgen vor dem OLG Düsseldorf statt.

Beispringen könnte ihm ein Urteil des AG Hamburg, das Rülpsen und Körpergeruch von Hotelgästen nicht als Reisemangel anerkannte.

Tja, seine Mitmenschen kann man sich meistens nicht aussuchen. Oder doch?

[Quelle: Focus Online]

Nachtrag: Weil der "riechend reisende Sünder" angeblich im Stau stecken geblieben war und nicht zur Verhandlung erschien, erging gegen ihn ein Versäumnisurteil, seine Schadensersatzforderungen sind damit erledigt.

Von: Martina Preuss am 14.11.2006 @ 21:49

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03.11.2006

Neue EU-Regelungen für das Handgepäck auf Flügen

Ab 6. November 2006 gelten neue Regelungen für das ins Flugzeug mitnehmbare Handgepäck:

- Flüssigkeiten dürfen nur noch in geringen Mengen (bis 100 ml) mitgenommen werden.
- Flüssigkeiten sind darüberhinaus in durchsichtigen, wiederverschliessbaren Plastikbeuteln mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter zu transportieren.
- Als Flüssigkeit gelten auch Produkte ähnlicher Konsistenz, wie z.B. Zahnpasta, Spray, Shampoo, Lipgloss etc.
- Notwendige Medikamente, Babykost usw. dürfen auch weiterhin mitgenommen werden, müssen beim Check-In aber gesondert vorgelegt werden; ihre Mitnahme als Handgepäck muss begründet werden.
- Flüssigkeiten, z.B. Alkohol aus Duty Free Einkäufen nach dem Check-In dürfen weiterhin mitgenommen werden, vorausgesetzt, sie werden in einem verschweißten, durchsichtigen Beutel mit der Verkaufsquittung transportiert.

Aufgrund der neuen Regelungen wird empfohlen, genügend Zeit für den Check-In einzuplanen und Flüssigkeiten, die als Handgepäck mitgenommen werden sollen, bereits zu Hause entsprechend der Richtlinien zu verpacken.

Die ausführliche Regelung lässt sich bei der EU nachlesen.

[Flugbuchungsmaschine für Charter-, Linien- & Billigflüge]

Von: Martina Preuss am 03.11.2006 @ 21:28

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