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14.11.2006

Vor Reiseantritt noch einmal duschen gehen

Ich bin mal in einem Taxi durch Berlin gefahren und der Taxifahrer hat eine derartige Knoblauchfahne ausgeatmet, dass mir beinahe übel geworden wäre. Leider war ich nicht allein im Taxi und konnte eine Weiterfahrt nicht verweigern, aber hätte der Taxifahrer nicht sein Fenster heruntergekurbelt, hätte ich für nichts garantiert.

Wahrscheinlich stört es alle, wenn ihr Sitznachbar - sei es in Bus, Bahn oder Flugzeug - unangenehm riecht. Aber haben die Mitreisenden auch einen (durchsetzbaren) Anspruch auf den vor Beginn der Reise gewünschten angenehmen Flug?
Zumindest bei der British Airways steht in den AGB, dass die Beförderung bei extremem Körpergeruch verweigert werden dürfte.
So geschehen auch einem Passagier, der arch schwitzend, von der Crew aufgefordert wurde, entweder sein Hemd oder das Flugzeug zu wechseln. Mangels Ersatzhemd musste er gehen und fordert nun Schadensersatz, die Berufungsverhandlung dazu findet morgen vor dem OLG Düsseldorf statt.

Beispringen könnte ihm ein Urteil des AG Hamburg, das Rülpsen und Körpergeruch von Hotelgästen nicht als Reisemangel anerkannte.

Tja, seine Mitmenschen kann man sich meistens nicht aussuchen. Oder doch?

[Quelle: Focus Online]

Nachtrag: Weil der "riechend reisende Sünder" angeblich im Stau stecken geblieben war und nicht zur Verhandlung erschien, erging gegen ihn ein Versäumnisurteil, seine Schadensersatzforderungen sind damit erledigt.

Von: Martina Preuss am 14.11.2006 @ 21:49
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11.01.2006

Europäischer Gerichtshof bestätigt EU-Entschädigungsregelungen für Flüge

Wie Euronews in einer heutigen Meldung bekanntgibt, ist die im Februar 2005 in Kraft getretene Verordnung, die EU-weit Entschädigungsregeln für Fluggäste regelt (s. auch hier), bestätigt worden und damit eine Klage der Verbände IATA und der europäischen Billigflieger gescheitert. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.

EU-Verordnung 261/2004 im Volltext als PDF-Datei

Von: Martina Preuss am 11.01.2006 @ 9:07
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27.08.2005

Sekt schmeckt auch aus Saftgläsern

Ob das wohl eine Schickimicki-Truppe gewesen ist, die sich im Nachhinein vor Gericht darüber aufregten, dass sie in der Winterhütte keine Sektgläser vorgefunden hatten? Überdies mussten die Ärmsten ihre Karre 400 Meter von der Hütte entfernt parken, weil der Parkplatz zugeschneit war. Im Winter!

Schweres Unrecht wurde ihnen also getan, und selbstverständlich zogen sie wegen Reisemangels vor Gericht. Das AG Oldenburg (AZ 1 C 357/94) hatte allerdings weniger Verständnis für diese, anderen doch so offensichtlich ins Auge und aufs Gemüt springenden Nöte, und billigte den Reisenden genau 0 Prozent Reiseminderung zu:

Auch das Fehlen von Sektgläsern begründet keinen Mangel der Hüttenausstattung. Es ist gerichtsbekannt, dass Sekt auch in Saftgläsern seinen vollen Geschmack entfaltet.

Na, denn, Prost. prost

Von: Martina Preuss am 27.08.2005 @ 11:34
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19.08.2005

Wenn es nur im Doppelbett funktioniert, ist das kein Reisemangel

Das Amtsgericht Mönchengladbach hatte sich unter dem AZ 5a C 106/91 mit den (Bei-) Schlafgewohnheiten eines Paares auf Urlaub zu befassen, die dieser ihrer Freizeitgestaltung angeblich nicht in gewohntem Masse frönen konnten, weil im Urlaubszimmer nur zwei nicht miteinander verbundene Einzelbetten bereit standen, die noch dazu bei kleinster Bewegung auseinanderzudriften beliebten.
Der Herr fühlte sich in seinen Schlaf- und Beischlafgewohnheiten empfindlich beeinträchtigt und meinte, dies habe bei ihm und seiner Lebensgefährtin zu Verdrossenheit, Unzufriedenheit und auch Ärger geführt, weshalb er 20 % Reisepreisminderung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangte.

Das allein ist eigentlich schon drollig genug, aber das Amtsgericht liess die Klage zu, lehnte eine Minderung mit folgender Begründung dennoch ab:
Der Kläger hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen. Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt zu werden, denn es kommt hier nicht auf spezielle Gewohnheiten des Klägers an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind. Dies ist nicht der Fall. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten.

Entschuldigung, aber an dieser Stelle konnte ich dann vor lauter Lachen nicht mehr weiterlesen ... was habe ich gelacht

Von: Martina Preuss am 19.08.2005 @ 19:53
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22.07.2005

Orientierung für eine Minderung des Reisepreises bei Mängeln

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die sog. Frankfurter Tabelle entwickelt, die Anhaltspunkte für die Minderung bietet, die für einzelne Reisemängel geltend gemacht werden können. Dabei wird vom Gesamtreisepreis ausgegangen, treten einzelne Mängel nur zeitweise auf, darf nur der auf diese Zeit heruntergerechnete Gesamtreisepreis berücksichtigt werden.
Die Tabelle ist jedoch nicht verbindlich und kann nur als erste Orientierung dienen, jedes Gericht trifft seine Entscheidungen unabhängig von dieser Tabelle.


Von: Martina Preuss am 22.07.2005 @ 11:34
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